Donnerstag, 25. Juni 2026

[Blogbeitrag] Werbung kennzeichnen!? - Muss ich das?



Werbung kennzeichnen!? -
Muss ich das?

Das ist keine Rechtsberatung, nur eine kurze Zusammenfassung dessen, was seit 2016 (Beginn meiner Blogtätigkeit) gilt, 2020 nachgebessert, somit einiges verändert bzw. nachgebessert wurde und nun wieder einmal nachdrücklich, aber nicht rechtskräftig, verkündet wurde.

Das mit den Rezensionsexemplaren ist gleichzeitig leicht und auch kompliziert.

Alle kennen den aktuellen (nicht rechtskräftigen) Urteils aus dem Landesgericht Köln mittlerweile. Der Unterschied zu früher: Man muss jetzt im Bild schon kennzeichnen und in der Caption würde es nicht mehr reichen. Aber wusstet ihr, dass es schon seit ich vor 10 Jahren mit dem Bloggen begonnen habe eigentlich schon immer zu machen ist, aber es auch einige Grauzonen gibt?

Was ist Werbung und wie muss ich es kennzeichnen?

Wenn du Blogger bist, musst du Werbung deutlich und eindeutig kennzeichnen. Es genügt nicht, wenn du irgendwo ganz unten einen Hashtag #ad oder #werbung setzt, es muss oben deutlich hingeschrieben werden. Am besten als aller erstes in deinem Post.

Aber was ist eigentlich jetzt Werbung und ab wann gilt diese Kennzeichnungspflicht?

Sobald du für einen Beitrag eine Gegenleistung erhältst oder ein Produkt kostenlos zur Verfügung gestellt bekommst - auch Affiliate-Links zählen dazu -, musst du kennzeichnen. Allerdings ist die Grenze zwischen privatem Post und Werbung fließend und sobald auch nur die Möglichkeit einer geschäftlichen Absicht - egal ob in Form von Geld, Produkten oder Dienstleistungen - besteht, ist es im besten Fall zu kennzeichnen.

Kennst du den Unterschied zwischen Produktgeschenken, Affiliate-Links, indirekte Werbung oder bezahlte Beiträge? 
Nein? Dann hier eine kleine Erklärung. Du kannst Produkte erhalten als Gegenleistung für einen Post, dazu gelten auch Rezensionsexemplare oder Merch.
Du teilst Links in deinen Beiträgen und erhältst dafür kleine Provisionen? Super, dann sind das Affiliate-Links und müssen fix als Werbung markiert werden, da du dadurch ja Geld von den Firmen bekommst.
Wenn du Geld bekommst, um einen Beitrag zu machen, gilt das auch als Werbung.
Und besonders Tricky der letzte Punkt, wenn du indirekte Werbung durch T-Shirts oder Plakaten an der Wand machst, dann musst du das als Werbung kennzeichnen, denn es ist indirekte Werbung, auch wenn du nicht gesponsert wirst.
Achte auch darauf, ob du in deinem Landkreis, Bundesland oder Land das auch beim Finanzamt abführen musst. Denn eigentlich - außer es ist anders geregelt - muss man ab dem ersten angenommenen Rezensionsexemplar, eine Liste führen und diese dann als Einnahmen beim Finanzamt abführen. Ab und an ist es auch Pflicht Gewerbe (dazu allerdings, weil sehr umfangreich, in einem anderen Beitrag mehr, da es hier den Umfang sprengen würde) dafür anzumelden.
Hier noch einmal genauer:
Auch kostenlose Rezensionsexemplare sind steuerpflichtig, wenn man diese im Rahmen einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit (hier fällen auch BloggerInnen und AutorInnen rein) erhält. Sie gelten als geldwerter Vorteil und müssen als Einnahme erfasst werden, denen jedoch meist die gleichen Ausgaben (Buchwert) gegenüberstehen, sodass in der Regel ein steuerneutraler Gewinn von 0 Euro entsteht.
Die steuerliche Behandlung hängt von der Art der Nutzung und dem Weiterverkauf (wobei wir Blogger hoffentlich alle wissen, dass ein Verkauf von Rezensionsexemplaren verboten ist) ab.
  • rein private Nutzung: Behalten oder lesen des Buches privat, ohne Weiterverkauf --> es fällt keine Steuer an.
  • betriebliche Einnahme: Wenn man einen Blog, einen YouTube-Kanal oder eine andere Monetarisierungsplattform nutzt, muss man den Ladenpreis des Buches in der Einnahmensüberschussrechnung (EÜR) als Betriebseinnahme und den gleichen Betrag als Betriebsausgabe buchen.
  • Es kann auch Umsatzsteuer anfallen: Bei umsatzsteuerpflichtigen Selbstständigen kann auf den privat genutzten Anteil eines betrieblichen Rezensionsexemplar (in Österreich als Entnahme bezeichnet) Umsatzsteuer anfallen.
Wichtig ist allerdings auch, dass du dich regelmäßig über Änderungen der rechtlichen Vorgaben informierst, denn wir leben in einer schnelllebigen Welt und was gestern so war, kann morgen schon ganz anders sein. Und oft sind auf den verschiedenen Plattformen, wo du unterwegs bist andere Regeln zu beachten.

Montag, 15. Juni 2026

[Blogbeitrag] No-Go - genKI bei Beiträgen



No-Go - genKI bei Beiträgen

Heute bin ich über zwei Beiträge von Autorinnen gestolpert, die beide dasselbe berichteten. Ihre Cover und auch Illustrationen wurden in eine KI eingespeist und die Rezensionen mit Falschinformationen wunderschön in Szene gesetzt.

Kurz durchatmen, denn in dem einen Satz sind so viele No-Gos versteckt, die richtig teuer werden können bzw. Probleme verursachen können.

1. Grundsatz Nummer eins für Blogger und/oder Rezensenten: Wenn man das Buch nicht gelesen hat, sollte man die KI nicht um eine Rezension bitten, denn die Fehlerwahrscheinlichkeit kann von kleinen Ungenauigkeiten bis hin zu 100% frei erfundenen Details betragen.
Wenn man jetzt sagt, das ist nicht möglich, muss ich dich enttäuschen. Tatsächlich hat sogar schon openAI darüber geschrieben, dass es drei Möglichkeiten der Fehlerproblematik gibt.
1.) vollständig erfundene Details, sogenannte Halluzinationen
2.) falsche Daten. Die KI kann oft einmal falsch Interpretieren oder einfach frei erfinden
3.) falsche emotionale Zuschreibungen. Da können negative wie positive Erfahrungen verfälscht oder übertrieben werden.
2. Zur Untermalung von Rezensionen darf man auf keinen Fall die Illustrationen oder auch Cover in eine KI einspielen, um tolle Bildchen zu erhalten.
Warum? Cover und auch Illustrationen besitzen die AutorInnen meist nicht, außer sie zeichnen sie selbst, d.h. sie besitzen "nur" das Nutzungsrecht. Das Urheberrecht behält allerdings der/die CoverdesignerIn.

Was bedeutet das? Du benutzt Material, das du nicht einfach verwenden darfst und speist diese in eine genKI ein. Das kann zu dem Problem führen, dass du im schlimmsten Fall eine Abmahnung bekommst, im besten Fall, dass du deinen Beitrag "nur" von deiner Seite löschen musst. Das kann aber nicht nur der Autor oder der Verlag verlangen. Das kann in diesem Fall auch der/die CoverdesignerIn, denn diesen gehört das Cover.
3. Wenn du schon die genKI verwendest, frage immer nach, was du darfst und was nicht. 
Manchmal ist es laut Impressum nicht mal erlaubt, das Cover an sich für irgendwas zu benutzen. Erst nach schriftlicher Nachfrage, darf man es benutzen oder wenn es dir die AutorIn erlaubt. Gilt übrigens auch für Illustrationen oder sonstigen Bildern, die du bekommst.
4. Achte darauf, dass Fehler passieren können und man in den Bildern, die man sich raussucht, um die Beiträge zu gestalten auch schon mal ein genKI-Bild reinschwindeln kann. Davon geht die Welt nicht unter, aber vielleicht macht es für die Zukunft wirklich Sinn, wenn wir uns gemeinsam dafür interessieren, wie man genKI erkennen kann, damit man nicht ungewollt so etwas verwendet.

5. Was mache ich allerdings, wenn ich lauter genKI Bilder von einem Autor bekomme? 
Gute Frage. Das muss man mit seinem eigenen Gewissen ausmachen. Will man es nur nicht selbst gestalten/erstellen oder will ich sie überhaupt nicht zeigen auf seinem Account. Wenn es so ist, dass du einen wirklich genKI freien Account machen willst, ist das fast nicht mehr möglich, da leider viele noch immer nicht die Wahrheit sagen, wenn sie KI benutzen. Traurig aber wahr.
So, das möchte ich euch mitgeben, zu mehr Vorsicht raten und auch wenn es die AutorInnen und DesignerInnen nervt, bei begründeten Verdacht das ein oder andere Mal nachzufragen, ob das jetzt tatsächlich alles so ist, wie es scheint. Denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

[Blogbeitrag] Respekt und Verantwortung sich selbst und anderen gegenüber

Respekt und Verantwortung sich selbst und anderen gegenüber Heute wird es ein etwas emotionalerer Post. Weil gerade im realen Leben und auch...